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Foto: Zwei ältere Damen lehnen sich aus einem großen Fenster und blicken freudig den nahenden DRK-Mitarbeiter an.
Foto: M. Handelmann / DRK

Katastrophenschutz

Vorschrift über die Tätigkeit des Deutschen Roten Kreuzes e.V. in der Bundesrepublik Deutschland bei Katastrophen und anderen Notständen sowie über seine Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz (Auszug).

Vorwort

Jede nationale Rotkreuzgesellschaft hat sich mit allen ihren möglichen Hilfemöglichkeiten in organisatorischer, personeller und materieller Hinsicht auf den Einsatz im Katastrophen- und Konfliktfall vorzubereiten, damit sie unter allen Umständen der Bevölkerung Hilfe leisten kann. Diese fundamentale Aufgabe umfasst alle Tätigkeitsfelder auch des Deutschen Roten Kreuzes.
Bei Schadensereignissen im Frieden und in einem Konfliktfall, sowie bei einer Lage gemäß Art. 63 des IV. Genfer Rotkreuz-Abkommens, sollen die Vorstände, Führungs-, Leitungs- und Fachkräfte die ihnen anvertrauten Rotkreuzkräfte nach den Grundsätzen des Roten Kreuzes und den in dieser Vorschrift enthaltenen Regelungen leiten bzw. führen.
Die Beachtung der Bestimmungen dieser Vorschrift, ein hoher Ausbildungsstand und verantwortungsbewusste Tatkraft sind Voraussetzungen, um bei Katastrophen und andern Notständen so zielstrebig und erfolgreich zu helfen, wie die Bevölkerung es vom Roten Kreuz erwartet.
Diese Vorschrift gilt für alle Gliederungen des DRK und damit für alle in Katastrophenschutzangelegenheiten Tätigen im DRK.
Als Vorschrift für Maßnahmen des DRK im Zivil- und Katastrophenschutz ist sie anzuwenden in der Vorbereitungszeit, die im Hinblick auf Katastropheneinsätze zu nutzen ist, um die größtmögliche des DRK-Potentials herzustellen und das Zusammenwirken mit den Behörden des Zivil- und Katastrophenschutzes( Katastrophenschutzbehörden) zu festigen, bei Übungen, die entweder vom DRK selbst veranstaltet oder von den Katastrophenschutzbehörden angeordnet werden,  bei Einsätzen unterhalb der Katastrophenschwelle  im Falle eines Konflikts, bei einer Lage gemäß Artikel 63 des IV. Genfer Rotkreuz-Abkommens.
Die Vorschrift informiert ebenso staatliche und kommunale Stellen, insbesondere die Katastrophenschutzbehörden, überden Beitrag, den das DRK bei der Erfüllung humanitärer Aufgaben auf der Grundlage seiner Eigenständigkeit leisten kann, die Art und Weise der Mitwirkung an behördlichen Vorsorge- und Einsatzmaßnahmen, die Regeln, die die nationale Rotkreuz-Gesellschaft als Teil des Internationalen Roten Kreuzes zu beachten hat […] 

Einleitung

Tätigwerden bei Notständen aller Art.
Der Katastrophenschutz im Frieden und der Schutz der Zivilbevölkerung vor den besonderen Gefahren eines Krieges (Zivilschutz) sind Aufgaben des Staates.
Der Zivil- und Katastrophenschutz umfasst alle organisatorischen, personellen und sachlichen Maßnahmen, die dazu dienen, bei einer Katastrophe, sowie im Fall eines bewaffneten Konflikts, die damit verbundenen Gefahren möglichst umfassend zu bekämpfen und weiteren Schaden zu vermeiden.
Das Deutsche Rote Kreuz in der Bundesrepublik Deutschland (DRK) wirkt in Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und im Rahmen seiner Möglichkeiten bei Maßnahmen des Zivil- und Katastrophenschutzes mit.
Das DRK wird auch ohne behördlichen Auftrag tätig, wenn Menschen in Not geraten sind. Dies gilt insbesondere bei einer Lage gemäß Art. 63 des IV. Genfer Rotkreuz-Abkommens.
Das DRK als anerkannte, nationale Rotkreuz-Gesellschaft und als Partner der Behörden und Institutionen in Bund, Ländern und Gemeindeverbänden und Gemeinden regelt seine Tätigkeit bei Katastrophen und Notständen aller Art sowie Form und Umfang seiner Mitwirkung im staatlichen Zivil- und Katastrophenschutz in der (vorliegenden) „Vorschrift über die Tätigkeit des Deutschen Roten Kreuzes e.V. in der Bundesrepublik Deutschland bei Katastrophen und anderen Notständen sowie über seine Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz“ (K-Vorschrift).

Begriff der Katastrophe

In Ermangelung einer in Bund und Ländern einheitlich geltenden Begriffsbestimmung der Katastrophe, hält sich das DRK an die Auffassung des Internationalen Roten Kreuzes, die sinngemäß dem Disaster Relief Handbook entnommen wurde:
„Eine Katastrophe ist eine Ausnahmesituation, in der die täglichen Lebensgewohnheiten der Menschen plötzlich unterbrochen sind und die Betroffenen infolgedessen Schutz, Nahrung, Kleidung, Unterkunft, medizinische und soziale Fürsorge oder anderes Lebensnotwendige benötigen."